Das schwedische ALLEMANSRÄTTEN

Hier habe wir für Euch Wichtiges und Interessantes zum Thema SCHWEDEN zusammengestellt.

Das schwedische ALLEMANSRÄTTEN

Beitragvon Björn am Fr 28. Sep 2007, 10:27

Nicht stören – nichts zerstören. So lautet die Grundregel des schwedischen Allemansrätten.
Weitere Infos unter http://www.allemansratten.se/templates/Page.asp?id=2081.

Wandern, Radfahren und Reiten In der Natur dürft Ihr wandern, Radfahren und reiten. Das Betreten von Privatgrundstücken, Saaten und Schonungen ist jedoch verboten. Vergesst nicht, Gatter wieder sorgfältig zu schließen. Das Reiten und Radfahren auf Trimm-dich-Pfaden, Loipen sowie auf weichem, empfindlichem Untergrund ist verboten.

Camping Es ist erlaubt, eine Nacht zu zelten, sofern der Standort sich nicht in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Wenn Ihr länger als eine Nacht bleiben oder mehr als ein Zelt aufstellen möchtet, benötigt Ihr die Erlaubnis des Grundbesitzers. Das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen an Privatwegen („Enskild väg") ist ebenfalls nur mit der Erlaubnis des Grundbesitzers erlaubt. Verboten ist es, mit Wohnwagen oder Wohnmobil im Gelände zu fahren, z.B. an Stränden oder über Wiesen.

Motorfahrzeuge Es ist verboten, mit Motorfahrzeugen auf schneefreiem Boden im Gelände zu fahren. Als Gelände wird sämtliches Naturland betrachtet, also auch Stiege, Trimm-dich-Pfade und Wanderwege. Eigentümer von Privatstraßen haben das Recht, diese für den Verkehr zu sperren. Entsprechende Verbotsschilder sind zu respektieren.

Zu Wasser Es ist erlaubt, Boot zu fahren, an Stränden bzw. Ufern zeitweise mit dem Boot anzulegen, an Land zu gehen und zu baden. Dies gilt jedoch nicht für Wohn und Ferienhausgrundstücke, Vogelschutzgebiete und andere Regionen mit behördlichem Zutrittsverbot.

Angeln Ihr dürft mit üblichem Handangelgerät an allen Meeresküsten und in unseren fünf größten Seen (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln. Ausgenommen hiervon sind die Netzfischerei, die Knallkorken-Methode (Anm. Ich versuche gerade herauszubekommen, was das ist) und das Schleppfischen sowie das Lachsangeln an der Küste Norrlands. Für alle anderen Gewässer benötigt Ihr einen Angelschein (Fiskekort).

Hund und Jagd Lassen Sie Baue und Nester sowie Jungtiere unbehelligt. Es ist verboten, Tiere zu stören oder ihnen Schaden zuzufügen. Aus Rücksicht auf Wildtiere gilt vom 1. März bis zum 20. August ein Leinenzwang für Hunde. Auch während der übrigen Zeit muss der Hund beaufsichtigt werden. In Naherholungsgebieten und auf Inseln in den Schären herrscht häufig ein genereller Leinenzwang.

Lagerfeuer Im Sommer wird oft ein allgemeines Feuerverbot erlassen. In dieser Zeit sind offene Feuer auch an ausgewiesenen Feuerstellen verboten! Herrscht kein Feuerverbot, sind Lagerfeuer – selbstverständlich unter größtmöglicher Vorsicht – erlaubt. Löscht Euer Feuer sorgfältig und macht niemals Feuer auf Felsen. Die Hitze lässt diese bersten und es entstehen nicht wieder gutzumachende Schäden.

Früchte der Natur Es ist erlaubt, Beeren und Pilze zu sammeln sowie Wildblumen zu pflücken, die nicht unter Naturschutz stehen. Verboten ist es jedoch, Bäume oder Büsche zu fällen, Äste oder Zweige abzubrechen, Rinde abzureißen oder lebende Bäume in anderer Weise zu schädigen.

Lasst keine Abfälle zurück! Ihr dürft in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. zerbrochenes Glas, Dosen, Plastik, Angelleinen und anderer Müll können Mensch wie Tier schädigen.
Björn
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