Jeder darf Blumen pflücken, Beeren und Pilze sammeln. Es ist jedoch nicht erlaubt, Bäume oder sonstige Naturgegenstände zu beschädigen. In gesetzlich geschützter Natur gelten besondere Bestimmungen.
Das Strafgesetzbuch setzt Grenzen
Das schwedische Strafgesetzbuch regelt ziemlich exakt, was der Natur nicht entnommen werden darf. So ist es nicht gestattet, Bäume oder Büsche zu fällen oder sie auf andere Art zu beschädigen. Es ist auch nicht erlaubt, sich durch Windfall gefällte Bäume anzueignen oder Reisig, Zweige, Birkenrinde oder Borke von Bäumen und Büschen mitzunehmen. Trockene Bäume, sog. Totholz, dienen Vögeln und Insekten als Nistplatz bzw. Lebensraum und dürfen daher nicht beschädigt werden. Auf dem Boden liegende Zapfen, Zweige und Stöckchen dürfen als Brennholz für das Lagerfeuer verwendet werden. Bitte bedenken Sie aber, dass das Feuermachen in der Natur oft verboten ist!
Einzelne kleinere Steine dürfen mitgenommen werden. Hingegen ist es verboten, Steine in größerer Menge von z.B. Haufen mit taubem Gestein aus stillgelegten Grubenbetrieben mitzunehmen. Es ist auch nicht erlaubt, Steine aus dem Gestein oder aus Gesteinsformationen herauszulösen oder z.B. seinen Namen in Felsplatten zu meißeln oder zu ritzen. Dies wird als Beschädigung betrachtet.
Blumenpflücken, Beeren- und Pilzesammeln ist erlaubt
In Gebieten, in denen das Allemansrätten gilt, ist es erlaubt, Blumen zu pflücken sowie Pilze und wild wachsende Beeren wie Blaubeeren, Preiselbeeren und Moltebeeren zu sammeln. Es ist nicht verboten, Beeren zu kommerziellen Zwecken zu sammeln. Es ist aber darauf zu achten, dass der Grundbesitzer dabei nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Natürlich erlaubt das Allemansrätten nicht, Beeren und Früchte aus Gärten oder Plantagen zu pflücken.
Blumen
Es ist erlaubt, wilde Pflanzen zu pflücken, die nicht unter Naturschutz stehen. Alle Orchideenarten stehen in ganz Schweden unter Naturschutz. Welche Pflanzen sonst noch unter Schutz stehen, erfahren Sie im Touristenbüro. Einige der unter Schutz stehenden Pflanzen dürfen gar nicht gepflückt werden, andere dürfen gepflückt, aber nicht mit samt den Wurzeln ausgegraben werden. Moose und Flechten dürfen nicht in größeren Mengen mitgenommen werden.
Sonderregelungen in gesetzlich geschützter Natur
In Nationalparks und Naturreservaten und auch in Gebieten mit vorgeschichtlichen Stätten gelten besondere Bestimmungen, die das Recht einschränken können, Beeren zu pflücken oder Pflanzen oder anderes aus der Natur mitzunehmen. An vorgeschichtlichen Stätten dürfen keine Steine mitgenommen oder umplatziert werden. Vorgeschichtliche Denkmäler sind auf z.B. Karten und Schildern in dem entsprechenden Gebiet in der Regel mit dem Symbol (Run-R) gekennzeichnet. Welche Bestimmungen in gesetzlich geschützten Gebieten gelten, geht aus Informationsschriften und Infotafeln auf dem jeweiligen Areal hervor. Auch die Touristenbüros erteilen Auskünfte.

