Wir haben Euch hier Informatione über das schwedische Jedermannsrecht, Allemansrätten, zusammengestellt, wenn Ihr nur spezielle Infos sucht, braucht Ihr nicht den gesmaten Texte durchzuarbeiten
Was ist das Allemansrätten?
Beim schwedischen Allemansrätten, dem Jedermannsrecht, handelt es sich um kein Gesetz im eigentlichen Sinne. Es kann eher als traditionelles Gewohnheitsrecht gewertet werden. Aber auch als eine Chance für alle, an den Werten teilzuhaben, die die schwedische Natur bietet. Eine Chance, die jedoch Verantwortung, Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit erfordert.
Dies ist ein Recht, das große Anforderungen an Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein stellt - gegenüber der Natur und insbesondere dem Tierleben, gegenüber Grundbesitzern und anderen Menschen, die sich draußen in der Natur aufhalten.
Das Allemansrätten lässt sich auf die kurze Formel bringen:
Nicht stören - nichts zerstören.
Eingeschränktes Recht, eingebettet in Gesetze
In keinem schwedischen Gesetz ist festgelegt, was das Allemansrätten eigentlich beinhaltet. Allemansrätten ist ein gängiger Begriff für das begrenzte Recht jedes einzelnen, sich in der Natur aufzuhalten. Allerdings ist das Allemansrätten von Gesetzen umgeben, die die Grenzen dessen markieren, was erlaubt ist; und gegen diese Gesetze zu verstoßen, ist strafbar!
Freiheit, die Verantwortung voraussetzt
Das Allemansrätten beinhaltet, dass man sich - zumindest zu Fuß - auf dem Grund und Boden eines anderen bewegen und sich vorübergehend auch dort aufhalten darf. Dies gilt für alle, für Schweden wie Ausländer. Dies ist ein Recht, das große Anforderungen an Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein stellt - gegenüber der Natur und insbesondere dem Tierleben, gegenüber Grundbesitzern und anderen Menschen, die sich draußen in der Natur aufhalten. Das Allemansrätten lässt sich auf die kurze Formel bringen: Nicht stören - nichts zerstören.
Regeln zur Rücksichtnahme, die für alle gelten, die das Allemansrätten nutzen, sind in den schwedischen Umweltgesetzen verankert.
Gewohnheitsrecht und Kulturerbe
Das Allemansrätten lässt sich bis in mittelalterliche Landschaftsgesetze und Sitten zurückverfolgen. Wer einst durch die Wälder reiste, durfte sich als Reiseproviant seinen Hut voll mit Nüssen pflücken. Sitten dieser Art haben die Jahrhunderte hindurch fortgelebt und sind auch für unser heutiges Allemansrätten von Bedeutung. Das schwedische Allemansrätten ist somit ein Kulturerbe, das es für die Zukunft zu bewahren gilt.
Große Bedeutung für das Outdoor-Leben
Heute wird das Allemansrätten hauptsächlich mit Tourismus und Outdoor-Leben verbunden. Doch das Allemansrätten ist nie selbstverständlich gewesen. Viele Schweden haben die immer stärker expandierenden Outdoor-Aktivitäten und den Tourismus als Bedrohung der Natur und der ländlichen Bevölkerung betrachtet. Viele Vorschläge wurden eingebracht, das Allemansrätten als Gesetz festzuschreiben. Doch ein Gesetz ist es bislang nicht geworden. Das Allemansrätten stellt also nach wie vor eine Freiheit dar, die mit wesentlichen Pflichten verbunden ist.
Verschwommene Grenzen
Da das Allemansrätten nicht in Gesetzesform festgelegt ist, ist es nicht möglich, klare Aussagen darüber zu machen, was in welchem Zusammenhang gilt. Die Gesetze, die das Allemansrätten umgeben, markieren dessen äußerste Grenzen. Doch die Anforderungen an die Rücksichtnahme beinhalten, dass die Grenzen für das Allemansrätten enger gesteckt sind. Das Allemansrätten gilt für den Einzelnen, ob er nun allein oder in der Gruppe reist. Touristische Veranstalter und Vereine können sich nicht auf das Allemansrätten berufen, um organisierte Aktivitäten in der Natur zu rechtfertigen. Näheres dazu erfahren Sie unter Organisierte Aktivitäten.
Gesetzlich verankerter Naturschutz
In Schweden gibt es derzeit 28 Nationalparks sowie mehr als 2000 Naturreservate. In Nationalparks, Naturreservaten sowie anderen unter gesetzlichem Schutz stehenden Naturgebieten gelten besondere Bestimmungen, die das Allemansrätten zumeist einschränken.
Gesetze schützen die Natur
Besonders wertvolle Naturumgebungen, die es aufgrund ihrer einzigartigen Naturwerte oder wegen ihrer Bedeutung als Erholungsgebiete zu bewahren gilt, können durch die Umweltgesetzgebung geschützt sein. Auch Naturgebiete mit vorgeschichtlichen Stätten sind gesetzlich geschützt. In Erholungsgebieten können unter Berufung auf regionale Vorschriften besondere Regeln gelten. Nähere Infos zu den aktuellen Bestimmungen erteilt das örtliche Touristenbüro.
Symbole informieren
Das Symbol für gesetzlich geschützte Natur ist ein sechszackiger Stern. Dieser markiert die Grenzen gesetzlich geschützter Gebiete. Der weiße Stern kann auf Bäume gemalt oder auf kleinen blauen Schildern angebracht sein. Oft ist er auch auf touristischem Kartenmaterial und anderen Karten zu finden. Der Stern steht nicht nur für Natur, die besuchenswert ist. Er weist auch darauf hin, dass besondere Bestimmungen gelten, die das Allemansrätten einschränken können.
Nationalpark
Für jeden Nationalpark gibt es eine Reihe von Bestimmungen, die in dem jeweiligen Gebiet gelten. Dabei kann es sich um besondere Regeln zu kommerziellen Aktivitäten, Feuermachen, Reiten, Radfahren, Mitführen von Hunden, Zelten oder die Entnahme von Pflanzen oder anderen Naturprodukten handeln.
Informationen in englischer Sprache zu den geltenden Bestimmungen sind auf Informationstafeln am Nationalparkgelände zu finden. Ansonsten kann man sich im Touristenbüro oder in touristischen Anlagen, die es oft im Anschluss an den Nationalpark gibt, informieren.
Naturreservat
Naturreservate erfüllen ganz unterschiedliche Zwecke. Daher können die für die Öffentlichkeit geltenden Bestimmungen zwischen den Reservaten variieren. Dies können Regeln sein, die das Recht zum Zelten, Feuermachen, Reiten, Radfahren oder Fahren mit Motorfahrzeugen auf Straßen und Wegen einschränken.
Naturdenkmal
Einzelne, bemerkenswerte Naturgebilde können als Naturdenkmal geschützt sein. Dabei kann es sich um außergewöhnliche Bäume, Gletschermühlen, Findlinge und andere Besonderheiten handeln, die die Natur sich hat einfallen lassen. Meistens gilt der gesetzliche Schutz auch für das Gebiet, das sich rund um das Naturdenkmal anschließt.
Kulturreservat
Wertvolle, kulturell geprägte Landschaftsbereiche können als Kulturreservate geschützt sein. In Kulturreservaten können ähnliche Bestimmungen gelten wie für Naturreservate.
Uferschutzzone
In Schweden gibt es Gesetzesregelungen, die verhindern, dass Strand- und Ufergrundstücke bebaut werden. Ziel ist es, die Zugänglichkeit von Stränden und Ufern für die Öffentlichkeit sicherzustellen und die guten Lebensbedingungen für Fauna und Flora zu erhalten. In Uferschutzzonen können auch Bestimmungen gelten, die das Allemansrätten einschränken. So kann es beispielsweise verboten sein, auf bestimmten Inseln oder Stränden in extrem touristisch belasteten Gebieten zu zelten.
Tier- und Pflanzenschutz
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz für bestimmte Tier- oder Pflanzenarten erforderlich ist, werden zum Beispiel als Vogelschutz- oder Robbenschutzgebiet ausgewiesen. Solche Gebiete dürfen zu einer bestimmten Zeit im Jahr nicht betreten werden. Liegen diese am Wasser, ist auch der Aufenthalt auf dem Wasser in einer bestimmten Entfernung zum Strand/Ufer nicht gestattet. Vogelschutzgebiete sind mit gelben oder rot-gelben Schildern in zwei Ausführungen gekennzeichnet. Auf den Schildern steht auch, für welche Zeit das Verbot gilt.
Kulturdenkmal
Vorgeschichtliche Stätten und andere Kulturdenkmäler sind gesetzlich geschützt. Beispiele dafür sind Gräberfelder, Grabhügel, Grenzmale, Halden von taubem Gestein an alten Grubenanlagen, Meilensteine und Wegsteine. Jede vorgeschichtliche Stätte ist von einem Bereich umgeben, der denselben Schutz genießt wie die vorgeschichtliche Stätte selbst. Es ist verboten, an solch einer Stätte etwas zu verändern oder diese zu beschädigen, z.B. Steine zu bewegen oder mitzunehmen. Im Bereich vorgeschichtlicher Stätten können besondere Bestimmungen in Bezug auf z.B. Reiten, Radfahren, Feuermachen und Zelten gelten.
Das Symbol für vorgeschichtliche Stätten (Runen-R) ist in der Regel auf Karten eingezeichnet und mitunter auch an der vorgeschichtlichen Stätte selbst zu finden. Vorgeschichtliche Stätten stehen unter Schutz, auch wenn dort kein Schild angebracht ist.
Angeln und Jagd
Nester zu beschädigen, ihnen Vogeleier zu entnehmen oder der Versuch, Säugetiere oder Vögel zu fangen, gilt als Jagd und ist verboten. Für das Angeln mit Sportangelgerät bedarf es, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, entlang der Küsten und in den fünf größten Seen Schwedens keines Erlaubnisscheines.
Was ist Jagd?
Jagd ist nicht Bestandteil des Allemansrätten. Alle Maßnahmen, wilde Säugetiere oder Vögel zu töten oder zu fangen, gelten als Jagd. Nester zu beschädigen oder Vogeleier mitzunehmen gilt ebenfalls als Jagd und ist verboten.
Sportangeln
Das Allemansrätten umfasst eben so wenig das Angeln mit Sportangelgerät. Um angeln zu dürfen, bedarf es eines gültigen Angelscheines für das jeweilige Gewässer. Eine Ausnahme bildet lediglich das Sportangeln an den Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens - in Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und im Storsjön in der Landschaft Jämtland. Das Lachsangeln an der Küste Norrlands ist jedoch ausgenommen - hierzu bedarf es ebenso eines Angelscheines. In Touristenbüros, an Tankstellen und bei entsprechend markierten Verkaufsstellen (blaues Schild mit schwarzem Fisch) sind Angelscheine sowie Informationen zu den jeweils geltenden Bestimmungen erhältlich.
Nur Sportangelgerät zulässig
Das Angeln ohne Angelschein in den vorgenannten Großgewässern umfasst lediglich das Angeln mit Sportangelgerät wie Rute, Eisangel und ähnliches Gerät, das mit Angelschnur und Haken ausgerüstet ist. Für das Angeln vom Boot aus, die Netzfischerei, das Schleppfischen, die Knallkorken-Methode oder ähnliche Angelarten bedarf es eines Angelscheines.
Zahlreiche Angelbestimmungen
Die schwedische Gesetzgebung beinhaltet zahlreiche Bestimmungen für das Sportangeln, u.a. was die Rücksichtnahme auf andere Angler angeht. Das eigene Angeln darf keinen anderen am Angeln hindern. Es ist verboten, näher als 100 Meter von fest installierten Fanggeräten zu angeln. Bei Verstößen gegen die Angelbestimmungen können Fang und Angelgerät eingezogen sowie darüber hinaus empfindliche Strafen verhängt werden.
Baden und Wassersport
Das Allemansrätten gilt auch auf dem Wasser. Doch das empfindliche Tierleben auf den Inseln und entlang der Strände bzw. Ufer bedarf besonders großer Rücksichtnahme. Auf vielen Inseln ist es sogar verboten, an Land zu gehen.
Allemansrätten auch auf dem Wasser
Das Allemansrätten gilt auch auf dem Wasser. Es ist erlaubt, mit dem Boot an Küsten entlang, über Seen und auf Flüssen und Bächen zu fahren. Die Forderung nach Rücksichtnahme gegenüber der Umgebung gilt auf dem Wasser genauso wie zu Lande. Im Hinblick auf das empfindliche Tierleben auf den Inseln und entlang der Ufer bzw. Küsten müssen Besucher besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen.
Wasserski und Wasserscooter
In Schweden ist es allgemein verboten, Wasserscooter zu fahren - außer zu Trainingszwecken und bei Wettbewerben in bestimmten Gebieten. Es können auch lokale Verbote gegen das Wasserskifahren bestehen.
Baden, Vertäuen von Booten und Landgang
Im Allgemeinen ist es erlaubt, an Stränden bzw. Ufern, außer in der Nähe von Häusern und Ferienhäusern, an Land zu gehen, zu baden und vorübergehend anzulegen. Entscheidend ist das Risiko, die Anwohner zu stören. Besteht kein Risiko, Anwohner zu stören oder der Natur zu schaden, darf dort in der Regel 24 Stunden gezeltet oder im Boot übernachtet werden.
Ein Boot darf vorübergehend an einem Steg vertäut werden, der nicht direkt im Anschluss an ein Grundstück liegt bzw. einem Grundstück zuzuordnen ist. Eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Eigentümer des Steges nicht daran gehindert wird, seinen eigenen Steg zu benutzen. Man darf jedoch sein Boot nicht längere Zeit ohne Erlaubnis am Steg oder auf dem Gewässer eines anderen vertäut haben oder dort vor Anker liegen.
Strengere Regeln in gesetzlich geschützter Natur
In Nationalparks, Naturreservaten und anderen gesetzlich geschützten Gebieten gelten besondere Regeln. Hierbei kann es sich um Bestimmungen zum Feuermachen, Zelten und Vertäuen von Booten handeln. Viele Inseln, insbesondere in den Schären, stehen als Vogelschutzgebiete unter Schutz. Es ist verboten, dort an Land zu gehen oder sich dem Ufer auf mehr als 100 m zu nähern. Solche Bereiche sind mit gelben oder rot-gelben Schildern gekennzeichnet. Näheres dazu unter Gesetzlich geschützte Natur.
Auf den meisten Inseln an der schwedischen Ostseeküste herrscht im Sommer absoluter Leinenzwang für Hunde.
Militärische Sperrgebiete
Heute haben Ausländer dasselbe Recht wie Schweden, sich in militärischen Sperrgebieten aufzuhalten. In Ausnahmefällen können bestimmte Einschränkungen vorkommen.
Rücksichtnahme auf die Fischerei
In schwedischen Binnengewässern ist die Krebspest weit verbreitet. Um eine Verbreitung in nicht betroffene Gewässer zu vermeiden, ist es wichtig, dass Kanu und Ausrüstung trocken sind, bevor sie von einem Gewässer ins andere transportiert werden, weil die Erreger durch Austrocknung absterben. An einigen belasteten Gewässern informieren Schilder über die örtlichen Bestimmungen.
Die Fischerei ist für die Bewohner der Küsten und Schären zumeist von elementarer Bedeutung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Fischereiausübung nicht stören bzw. der Ausrüstung nicht zu nahe kommen. Bestimmungen für das Sportangeln finden Sie unter Angeln und Jagen.
Camping
In Schweden stehen mehr als 700 gepflegte Campingplätze zur Verfügung - die meisten in sehr schöner, naturnaher Lage. Zahlreiche dieser Campingplätze bieten einen hohen Standard, vieler Art Service-Einrichtungen wie Kanu- und Bootsvermietung sowie hohe Sicherheit, weshalb man auf schwedischen Campingplätzen ausgesprochen gut aufgehoben ist. Allerdings ist es in Schweden erlaubt, mit Zelten auch außerhalb von Campingplätzen zu campen.
Das Risiko, Anlieger zu stören oder der Natur zu schaden, entscheidet darüber, wo man campen darf. Für das Zelten in größeren Gruppen mit mehreren Zelten ist immer die Erlaubnis des Grundbesitzers erforderlich.
Die Möglichkeiten, im Wohnmobil oder Wohnwagen zu übernachten, werden durch das Terrängkörningslag, das Gesetz zum Führen von Motorfahrzeugen im Gelände, sowie Regelungen für Privatstraßen eingeschränkt.
Zelt
Normalerweise ist es erlaubt, in der Natur ein Nacht am selben Standort zu zelten. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Gefahr besteht, den Grundbesitzer oder andere Anlieger zu stören. Es ist nicht erlaubt, in der Nähe von Wohn- und Ferienhäusern oder Höfen zu zelten - Sie müssen außer Sichtweite bleiben. Andernfalls müssen Sie um Erlaubnis fragen. Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist das Zelten ebenfalls verboten.
Robusten Untergrund wählen
Es ist nicht erlaubt, dort zu zelten, wo Boden oder Vegetation beschädigt werden könnten. Wählen Sie als Standort für Ihr Zelt einen robusten Untergrund wie z.B. Sandboden, trockenes Wiesenland oder Waldland mit frischer Untervegetation. Vermeiden Sie das Zelten auf empfindlichen Untergründen wie auf mit Laubbäumen bestandenen Wiesen und flechtenbedeckten Böden. Auch auf Weideland sollte nicht gezeltet werden. Dass am Abend, wenn Sie Ihr Zelt aufschlagen, keine Tiere zu sehen sind, ist keine Garantie dafür, dass Sie nicht am folgenden Morgen von einem Bullen geweckt werden!
Zelten in Gruppen nur mit Erlaubnis
Um für eine Nacht zwei Zelte aufzustellen und darin zu übernachten, bedarf es im Normalfall keiner Genehmigung. Für das Zelten in größeren Gruppen mit mehr als zwei Zelten ist jedoch die Erlaubnis des Grundbesitzers erforderlich. Denn dann sind u.a. die Gefahr von Bodenschäden und sanitäre Probleme gegeben.
Sonderregelungen in Nationalparks und Naturreservaten
In Nationalparks und Naturreservaten gelten fast immer Bestimmungen, die das Allemansrätten einschränken. Gewöhnlich ist das Zelten nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Es kann aber auch ein absolutes Zeltverbot für das gesamte Gebiet bestehen. Englischsprachige Texte auf den Infotafeln in den Nationalparks informieren über die geltenden Bestimmungen. Infos sind auch in touristischen Anlagen oder in den Touristenbüros der jeweiligen Region erhältlich.
Örtliche Verbote
Die meisten schwedischen Kommunen erlassen lokale Bestimmungen zum Campen. In der Regel ist das Zelten in z.B. Parks, Sportanlagen und an Badeplätzen untersagt. Auch das Zelten in Freizeitgeländen im Anschluss an Wohngebiete kann verboten sein.
Wohnwagen und Wohnmobil
In Schweden gibt es mehr als 700 gepflegte Campingplätze mit hohem Standard. Viele sind besonders naturschön gelegen. Für eine Übernachtung in Wohnmobil oder Wohnwagen sollten Sie in erster Linie einen Campingplatz wählen. Infos zu Campingplätzen in der näheren Umgebung erhalten Sie im Touristenbüro.
Terrängkörningslag schränkt freies Campen ein
In Schweden ist das Führen von Kraftfahrzeugen im Gelände verboten. Das Verbot schließt sämtliche Naturgebiete ein. Das bedeutet, dass Sie Ihren Wohnwagen bzw. Ihr Wohnmobil nicht im Gelände abseits der Straße aufstellen dürfen. Sie dürfen z.B. auch nicht auf Strände, Wiesen oder Heideböden fahren. Das Terräng-körningslag dient dem Schutz der Natur. Daher gilt es auch für den Grundbesitzer selbst. Dieser kann somit auch niemandem die Erlaubnis erteilen, sein eigenes Gelände zu befahren.
Privatstraßen und -wege
Ein Wegweiser mit schwarzem Text auf gelbem Grund mit roter Umrandung besagt, dass es sich um eine Privatstraße handelt.
Es sind jedoch nicht alle Privatstraßen mit Schildern versehen. Mehrere tausend Kilometer Privatstraßen stehen dem öffentlichen Verkehr offen. Auf vielen Straßen haben die Grundbesitzer jedoch den Kraftfahrzeugverkehr verboten. Solche Verbote sind in der Regel mit einem Verkehrsschild und dem Text
"Förbud mot trafik med motordrivet fordon" oder
"Förbud mot fordonstrafik" gekennzeichnet.
Es können auch selbstgemachte Schilder auftauchen, die z.B. den Text "Motortrafik förbjuden" oder "Ej motortrafik" tragen.
Aufstellen und Parken
Das Terrängkörningslag gestattet es, den Wagen vorübergehend direkt an der Straße abzustellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn man dabei gegen eine Verkehrsregel verstößt und den Verkehr behindert bzw. eine Gefahr für den Verkehr darstellt. Der Boden darf dabei nicht beschädigt oder der Grundbesitzer bei seiner Arbeit gestört werden. Ein Wohnwagengespann oder ein Wohnmobil werden als störender empfunden als ein Zelt. Daher ist größte Rücksichtnahme geboten. Man darf seinen Wohnwagen bzw. sein Wohnmobil ohne Erlaubnis nicht über Nacht an einer Privatstraße abstellen, schon gar nicht in Hausnähe.
Der Grundbesitzer darf ein Parkverbotsschild z.B. an einem Wendeplatz seiner Straße aufstellen. Es ist strafbar, ein solches Parkverbot zu missachten.
An öffentlichen Straßen besteht oft Parkverbot. Rastplätze und Parkplätze sind zum Rasten und Ausruhen gedacht, nicht aber zum Übernachten.
Sonderregelungen für Nationalparks und Naturreservate
In Nationalparks und Naturreservaten gelten Sonderregelungen. Es ist fast immer verboten, Straßen und Wege in diesen Gebieten mit Kraftfahrzeugen zu befahren. An einigen Stellen kann es erlaubt sein, mit Wohnwagen oder Wohnmobil auf Parkplätzen im Anschluss an unter Naturschutz stehende Gebiete zu übernachten. In Nationalparks geben Infotafeln Aufschluss über die geltenden Bestimmungen.
Feuermachen
Jedes Jahr brennen in Schweden wertvolle Waldbestände ab, weil Touristen mit Lagerfeuern unvorsichtig umgehen. Berücksichtigen Sie: Im Sommer ist es in Schweden oft verboten, im Freien Feuer zu machen. Dieses Verbot gilt auch für offizielle Feuerstellen.
Häufig herrscht generelles Feuerverbot
Bei Trockenheit und damit erhöhtem Wald- und Flächenbrandrisiko ist es verboten, im Freien Feuer zu machen. Das Verbot gilt für alle offenen Feuer, auch für das Feuermachen in dafür vorgesehenen, offiziellen Feuerstellen. Holzkohlegrills und kleine Outdoor-Kocher mit offener Flamme dürfen unter größter Vorsicht benutzt werden. Im Touristenbüro oder auf dem Campingplatz und anderen touristischen Einrichtungen erfahren Sie, welche Bestimmungen gerade gelten. Wer zu Zeiten, in denen Feuerverbot herrscht, Feuer macht, kann mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt werden.
Besondere Regelungen für Naturreservate und Nationalparks
Das Verbot, bei Trockenheit mit Brandgefahr Feuer zu machen, gilt grundsätzlich auch für Nationalparks und Naturreservate. Zumeist gelten dort jedoch striktere Regelungen. So kann es dort absolut verboten sein, Feuer zu machen, oder Feuer sind nur an bestimmten dafür vorgesehenen, offiziellen Feuerstellen erlaubt. Was erlaubt bzw. verboten ist, geht aus den Informationstafeln des jeweiligen Gebietes hervor. Auch das örtliche Touristenbüro kann Auskunft geben. Das hier abgebildete Symbol steht für gesetzlich geschützte Natur. Es ist auf Informationstafeln, an den Grenzen des jeweiligen Schutzgebietes und oft auch auf Karten zu finden.
Früchte der Natur
Jeder darf Blumen pflücken, Beeren und Pilze sammeln. Es ist jedoch nicht erlaubt, Bäume oder sonstige Naturgegenstände zu beschädigen. In gesetzlich geschützter Natur gelten besondere Bestimmungen.
Das Strafgesetzbuch setzt Grenzen
Das schwedische Strafgesetzbuch regelt ziemlich exakt, was der Natur nicht entnommen werden darf. So ist es nicht gestattet, Bäume oder Büsche zu fällen oder sie auf andere Art zu beschädigen. Es ist auch nicht erlaubt, sich durch Windfall gefällte Bäume anzueignen oder Reisig, Zweige, Birkenrinde oder Borke von Bäumen und Büschen mitzunehmen. Trockene Bäume, sog. Totholz, dienen Vögeln und Insekten als Nistplatz bzw. Lebensraum und dürfen daher nicht beschädigt werden. Auf dem Boden liegende Zapfen, Zweige und Stöckchen dürfen als Brennholz für das Lagerfeuer verwendet werden. Bitte bedenken Sie aber, dass das Feuermachen in der Natur oft verboten ist!
Einzelne kleinere Steine dürfen mitgenommen werden. Hingegen ist es verboten, Steine in größerer Menge von z.B. Haufen mit taubem Gestein aus stillgelegten Grubenbetrieben mitzunehmen. Es ist auch nicht erlaubt, Steine aus dem Gestein oder aus Gesteinsformationen herauszulösen oder z.B. seinen Namen in Felsplatten zu meißeln oder zu ritzen. Dies wird als Beschädigung betrachtet.
Blumenpflücken, Beeren- und Pilzesammeln ist erlaubt
In Gebieten, in denen das Allemansrätten gilt, ist es erlaubt, Blumen zu pflücken sowie Pilze und wild wachsende Beeren wie Blaubeeren, Preiselbeeren und Moltebeeren zu sammeln. Es ist nicht verboten, Beeren zu kommerziellen Zwecken zu sammeln. Es ist aber darauf zu achten, dass der Grundbesitzer dabei nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Natürlich erlaubt das Allemansrätten nicht, Beeren und Früchte aus Gärten oder Plantagen zu pflücken.
Blumen
Es ist erlaubt, wilde Pflanzen zu pflücken, die nicht unter Naturschutz stehen. Alle Orchideenarten stehen in ganz Schweden unter Naturschutz. Welche Pflanzen sonst noch unter Schutz stehen, erfahren Sie im Touristenbüro. Einige der unter Schutz stehenden Pflanzen dürfen gar nicht gepflückt werden, andere dürfen gepflückt, aber nicht mit samt den Wurzeln ausgegraben werden. Moose und Flechten dürfen nicht in größeren Mengen mitgenommen werden.
Sonderregelungen in gesetzlich geschützter Natur
In Nationalparks und Naturreservaten und auch in Gebieten mit vorgeschichtlichen Stätten gelten besondere Bestimmungen, die das Recht einschränken können, Beeren zu pflücken oder Pflanzen oder anderes aus der Natur mitzunehmen. An vorgeschichtlichen Stätten dürfen keine Steine mitgenommen oder umplatziert werden. Vorgeschichtliche Denkmäler sind auf z.B. Karten und Schildern in dem entsprechenden Gebiet in der Regel mit dem Symbol (Run-R) gekennzeichnet. Welche Bestimmungen in gesetzlich geschützten Gebieten gelten, geht aus Informationsschriften und Infotafeln auf dem jeweiligen Areal hervor. Auch die Touristenbüros erteilen Auskünfte. Mehr zu gesetzlich geschützter Natur an anderer Stelle.
Hunde in der Natur
Der Hund darf seinem Begleiter in die Natur folgen. Doch die Anforderungen an die Hundehalter sind hoch und die Regeln streng. Ein Hundehalter muss jederzeit vollständige Kontrolle über das Tier haben. Die Bestimmungen zum Aufenthalt von Hunden in der Natur dienen hauptsächlich dazu, das Tierleben zu schützen. Der Hundehalter trägt eine hohe Verantwortung für sein Tier.
Was ist zu beachten, wenn man seinen Hund mit nach Schweden nehmen möchte?
Hundehalter, die ihr Tier aus einem EU- oder EFTA-Land nach Schweden einführen möchten, müssen die entsprechenden Impfbescheinigungen (Tollwut, Leptospirose, Welpenkrankheit), Gesundheitszeugnis sowie ID-Markierung vorweisen können. Hunde oder Katzen einzuführen, für die die vorgeschriebenen Bescheinigungen nicht vorliegen, gilt als Zollvergehen. Hunde und Katzen müssen über eine bestimmte, bemannte Zollstation eingeführt werden; die Einfuhr muss dem Zoll zuvor angemeldet werden. Detailliertere Informationen zu den Bestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des staatl. Landwirtschaftsamtes (Jordbruksverket) unter www.jsv.se
Anleinpflicht für Hunde im Sommer
In der Zeit vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in der schwedischen Natur angeleint sein! Hintergrund ist der Schutz des Jungwildes, das zumeist in Frühjahr/Frühsommer geboren wird. In dieser Periode überkommt der Jagdtrieb selbst das "harmloseste" Hündchen.
Nicht angeleinte Hunde leben gefährlich!
Auch in der übrigen Zeit des Jahres müssen Hunde so gehalten werden, dass sie stets unter Kontrolle sind und z.B. kein Wild jagen können. Ein in der Natur frei laufender Hund kann vom Grundbesitzer eingefangen werden; sollte dies nicht möglich sein, kann die Polizei eingeschaltet und der Hund zur Strecke gebracht werden. Gleiches Schicksal kann einem Hund widerfahren, der frei umherläuft und Nutztiere beunruhigt.
Anleinzwang im Fjäll (Kahlgebirge) und in unter Naturschutz stehenden Gebieten
In Nationalparks und Naturreservaten müssen Hunde stets angeleint sein! Gleiches gilt für einen Großteil der schwedischen Gebirgslandschaft, dem Fjäll, mit Rücksicht auf die Rentierzucht. Ein frei umherlaufender Hund, der z.B. Rentiere in Panik versetzt, darf vom Eigentümer oder Rentierhüter getötet werden.
Anleinzwang in Schären und Erholungsgebieten
Im Großteil der Ostseeküstenschären gilt in Frühling und Sommer Anleinzwang. Es kann auch örtliche Erlasse für Erholungsgebiete und Trimm-dich-Pfade geben, die ein Anleinen erzwingen.
Hohe Verantwortung
Der Hundehalter trägt uneingeschränkt die volle Verantwortung für seinen Hund. Dies beinhaltet u.a., dass der Hundehalter auch dann für durch seinen Hund verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden kann, wenn sich vorübergehend jemand anders um den Hund kümmert.
Organisierte Outdoor-Aktivitäten
Das Allemansrätten bietet Einzelpersonen enorme Freiheit für Naturtourismus und Outdoor-Aktivitäten. Dieses gilt jedoch nicht für Vereine, Verbände und Unternehmen, die Outdoor-Aktivitäten in organisierter Form anbieten. Die schwedische Umweltgesetzgebung (Miljölagstiftningen) stellt sehr strenge Anforderungen an alle, die in der Natur organisierte Aktivitäten anbieten möchten!
Das Allemansrätten gilt nicht für touristische Veranstalter
Das Allemansrätten gilt für Einzelpersonen. Reiseveranstalter, Tour Operator, Kanuvermieter, kirchliche und ideelle Organisationen u. dgl. genießen jedoch kein kollektives Allemansrätten. Für organisierte oder kommerzielle Aktivitäten auf fremdem Grund und Boden können sich also z.B. Gruppen nicht auf das Allemansrätten berufen. Die Natur darf nur dann für organisierte Aktivitäten genutzt werden, wenn damit weder Schaden noch Unannehmlichkeiten für den Grundbesitzer verbunden sind und auch Natur oder Tierleben keinen Schaden nehmen.
Die Umweltgesetzgebung stellt Anforderungen an den Veranstalter
Die schwedische Umweltgesetzgebung beinhaltet Regeln zur Rücksichtnahme, die bei allen Aktivitäten in der Natur gelten. Wer organisierte Aktivitäten auf fremdem Grund und Boden veranstaltet, ist verpflichtet
sich das notwendige Wissen über die Inhalte des Allemansrätten anzueignen.
Maßnahmen zu ergreifen und Vorsicht walten zu lassen, um Schäden und Unannehmlichkeiten durch die Veranstaltertätigkeit zu vermeiden.
einen geeigneten Ort für die Durchführung der Aktivitäten zu wählen, um die Gefahr von Schäden und Unannehmlichkeiten zu reduzieren.
die Teilnehmer der Veranstaltung über das Allemansrätten und die damit verbundene Verantwortung zu informieren.
Rücksprache vor der Veranstaltung
Wenn die Gefahr besteht, dass eine Aktivität oder Maßnahme eine Beeinträchtigung der Natur mit sich bringt, muss zuvor Rücksprache mit der Kommune oder der Provinzialregierung erfolgen. Dies kann größere oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen oder auch bestimmte Sport-, Outdoor- und Naturtourismusanlagen betreffen. Bei größeren oder wiederkehrenden Veranstaltungen sollte immer eine Absprache mit den betroffenen Grundbesitzern erfolgen.
Mögliches Verbot von Veranstaltungen
Falls notwendig, kann die Kommune bzw. Provinzialregierung Auflagen erlassen, um Schäden an der Natur abzuwenden. Auch kann eine Veranstaltung oder Aktivität gänzlich verboten werden, wenn Kommune bzw. Provinzialregierung zu dem Schluss kommen, dass eine Schädigung der Natur bei Durchführung unabwendbar ist.
Der Veranstalter trägt große Verantwortung
Wer bei Outdoor-Aktivitäten Schäden verursacht, kann dafür schadenersatzpflichtig gemacht werden. Wenn durch eine Veranstaltung oder Aktivität Schaden verursacht wird, kann der Veranstalter oder der Leiter der Aktivität haftbar gemacht werden.
Privatwege
Der Eigentümer hat das Recht, einen Privatweg für den motorisier-ten Verkehr zu sperren. Allerdings ist es der Öffentlichkeit immer erlaubt, auf Privatwegen spazieren zu gehen oder Rad zu fahren; in der Regel ist dort auch das Reiten erlaubt.
Große Bedeutung für Tourismus und Freizeit
Privatwege sind für Outdoor-Aktivitäten, Erholung und Freizeit-gestaltung von großer Bedeutung, denn sie bilden oft die einzige Möglichkeit, sich die Natur zu erschließen und so z.B. Badeseen, Angelgewässer, Beerenreviere und Erholungsgebiete erreichbar zu machen. Auf allen Privatwegen ist Radfahren, Wandern und in der Regel auch Reiten erlaubt. Darüber hinaus werden mehr als 70.000 km privater Straßen und Wege mit staatlichen Mitteln unterhalten; diese stehen sogar dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr offen.
Kraftfahrzeugverkehr kann verboten sein
Grundbesitzer, die keine staatliche Unterstützung für den Unterhalt eines Weges erhalten, haben das Recht, den entsprechenden Weg für Kraftfahrzeuge zu sperren. Solche Verbote sind zumeist mit dem Verkehrszeichen
"Förbud mot trafik med motordrivet fordon"
oder "Förbud mot fordonstrafik" gekennzeichnet.
Auch selbstgemachte Verbotsschilder müssen respektiert werden. Diese können Texte tragen wie z.B. EJ MOTORFORDON oder OBEHÖRIG TRAFIK FÖRBJUDEN. Wer gegen das Verbot verstößt, kann zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Verbotszeichen an Privatstraßen sind gelb mit schwarzem Text und roter Umrandung.
Parken
Viele Privatwege werden von den Eigentümern in Verbindung mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten genutzt. Hier verkehren Holztransporter, Forstmaschinen und Traktoren. Parken Sie Ihren Wagen deshalb nicht auf Wendeplätzen oder an anderen Stellen, wo er im Wege sein könnte. Der Grundbesitzer kann das Recht haben, das Parken auf dem Privatweg zu verbieten. Solche Stellen sind in der Regel mit dem Parkverbotszeichen ausgeschildert (siehe Bild). Es kann sich auch um selbstgemachte Schilder mit dem Text PARKERING FÖRBJUDEN oder EJ PARKERING handeln.
Vorsichtig fahren!
Privatwege sind oft in schlechterem Zustand als öffentliche Straßen. Sie sollten aber nicht nur zu Ihrem eigenen und zum Schutz Ihres Autos vorsichtig fahren, sondern auch Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Bedenken Sie, dass viele Grundbesitzer ihre Privatstraßen und -wege für den öffentlichen Verkehr offen halten, obwohl sie das Recht hätten, diese zu sperren.
Radfahren
Es ist erlaubt, im Gelände Rad zu fahren. Wegwahl und Fahrweise müssen jedoch an die Naturgegebenheiten angepasst sein, um Bodenschäden zu vermeiden. In Nationalparks und Naturreservaten ist das Radfahren im Gelände in der Regel nur eingeschränkt erlaubt. Auch kann es örtliche Verbote für das Radfahren auf Trimm-Pfaden und Wanderwegen geben.
Das Recht auf Hausfrieden respektieren
Es ist nicht erlaubt, mit dem Fahrrad über Grundstücke und Hofplätze oder so nahe an Wohnhäusern vorbeizufahren, dass die Bewohner gestört werden. In welcher Entfernung Sie Wohnhäuser passieren dürfen, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Regeln zum Mindestabstand gibt es nicht. Allein das Risiko, zu stören, ist ausschlaggebend. Wenn Sie außer Sichtweite passieren, sind Sie auf der sicheren Seite. Auf öffentlichen Wegen/Straßen dürfen Sie selbstverständlich Rad fahren, auch wenn diese dicht an Häusern vorbeiführen.
Anpflanzungen und Äcker für Radfahrer tabu
Es ist nicht gestattet, mit dem Rad über Anpflanzungen, Einsaaten oder andere bestellte Flächen zu fahren. Mit Anpflanzungen sind u.a. Gärten, Baumschulen, Parkbepflanzungen und Aufforstungen gemeint.
Den richtigen Weg durch die Natur wählen
Auch auf anderen Untergründen kann Radfahren verboten sein, wenn die offensichtliche Gefahr besteht, den Boden zu schädigen. Durch das grobe Profil der Mountainbike-Reifen können Pfade und empfindlicher Boden leicht geschädigt werden. Eine vorsichtige Fahrweise und Wegwahl ermöglichen naturfreundliches Radfahren. Hier einige Tipps:
Vermeiden Sie das Radfahren auf Pfaden mit weichen Untergründen. Seien Sie besonders rücksichtsvoll bei der Wahl eines Pfades, wenn der Boden feucht ist.
Vermeiden Sie es, über empfindliche Bodentypen zu fahren. Das gilt z.B. für flechtenbedeckte Böden, mit Moosen und Flechten bewachsene Felsplatten, weiche Wiesenböden, Moore und Sumpfgebiete.
Passen Sie Ihre Fahrweise dem Untergrund an. Also Vorsicht walten lassen bei empfindlichen Böden.
Vermeiden Sie scharfes Bremsen mit blockierenden Rädern, damit nicht unnötig Bodenschäden entstehen.
Örtliche Verbote auf Trimm-Pfaden und Wanderwegen
Das Radfahren auf Trimm-Pfaden und Wanderwegen ist nicht generell verboten. Diese sind jedoch für Jogger und Wanderer angelegt. Also nehmen Sie Rücksicht und gewähren Sie Vortritt. Allerdings kann es örtliche Radfahrverbote auf Trimm-Pfaden oder Wanderwegen geben.
Radfahren auf Privatstraßen und -wegen erlaubt
Auf Privatstraßen und -wegen ist das Radfahren erlaubt. Der Eigentümer darf in der Regel nur den Kraftfahrzeugverkehr verbieten. Bitte hier klicken, wenn Sie mehr zum Thema Privatstraßen und -wege erfahren möchten.
Sonderregelungen für Nationalparks und Naturreservate
In Nationalparks und Naturreservaten gelten Sonderregelungen, die das Allemansrätten zumeist einschränken. Das Radfahren im Parkareal kann absolut verboten sein. Es kann auch verboten sein, im Gelände und auch auf Pfaden und Wanderwegen Rad zu fahren. In einigen Fällen ist das Radfahren nur auf bestimmten Trails erlaubt. An den Nationalparkeingängen geben englischsprachige Infos an den Informationstafeln Auskunft über die geltenden Bestimmungen. Sie können sich auch an das nächstgelegene Touristenbüro oder an das Besucherinformationszentrum des Nationalparks wenden.
Reiten
Das Reiten in der Natur birgt die Gefahr von Bodenschäden. In beliebten Urlaubsgebieten kann das Reiten auch in Konflikt mit anderen Aktivitäten treten. Daher müssen alle, die in der Natur reiten, ein hohes Maß an Rücksichtnahme zeigen.
Das Recht auf Hausfrieden respektieren
Es ist nicht gestattet, über Grundstücke und Hofräume zu reiten, d.h. Bereiche, die direkt an Wohn- oder Ferienhäuser angrenzen. Hier handelt es sich um eine Hausfriedenszone, in der die Bewohner ein Recht auf Ungestörtheit genießen. Konkrete Regeln, welcher Abstand dabei zu Häusern einzuhalten ist, gibt es nicht. Die Lage vor Ort ist ausschlaggebend. Entscheidend ist, dass die Bewohner nicht gestört werden. Wenn es die Situation erlaubt, bleiben Sie am besten außer Sichtweite.
Anpflanzungen und bestellte Äcker sind Tabuzonen
Es ist verboten, über Anpflanzungen, Einsaaten und andere landwirtschaftliche Nutzflächen wie Äcker u.Ä. zu reiten. Mit Anpflanzungen sind u.a. Gärten, Baumschulen, Parkbepflanzungen und Aufforstungen gemeint.
Den richtigen Weg und einen geeigneten Untergrund wählen
Besteht ein offensichtliches Risiko für Bodenschäden, kann Reiten auch auf anderen Böden verboten sein. Bei wiederholtem Reiten an den selben Orten kann die Gefahr von Bodenschäden so groß sein, dass man die Erlaubnis des Grundbesitzers benötigt, um dort reiten zu dürfen. Die Erlaubnis des Grundbesitzers wird in jedem Fall benötigt, wenn in größeren Gruppen in organisierter Form geritten wird.
Als Reiter können Sie wesentlich dazu beitragen, Bodenschäden und Konflikte zu vermeiden:
Vermeiden Sie es, auf Pfaden mit weichen Untergründen und auf Pfaden zu reiten, die in der Regel von Wanderern und Joggern genutzt werden. Reiten Sie auch nicht in gekennzeichneten oder gespurten Loipen.
Vermeiden Sie es, über empfindlichen Boden wie z.B. Wiesen und Weiden, Flechtenteppiche und Sumpfböden zu reiten.
Seien Sie in Frühling und Herbst besonders vorsichtig, wenn die Böden feucht und aufgeweicht sind.
Berücksichtigen Sie, dass Pferdehufe die Wurzeln der Fichten beschädigen können. Dann kann es zu Wurzelfäule in den Bäumen kommen, die das Holz zerstört.
Nehmen Sie immer Kontakt mit dem Grundbesitzer auf, wenn Sie vorhaben, regelmäßig im selben Gebiet zu reiten.
Lokale Reitverbote
In der Regel ist es gestattet, auf Privatwegen zu reiten. Der Grundbesitzer kann jedoch das Recht haben, Schilder aufzustellen, die das Reiten verbieten.
Reitverbot kann auch auf markierten Trimm-dich-Pfaden und Wanderwegen bestehen. Diese sind zum Wandern und für sportliche Betätigung zu Fuß angelegt. Es sollte vermieden werden dort zu reiten, selbst wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Verbote sind in der Regel mit dem Verkehrszeichen Ridning förbjuden beschildert. Wanderwege werden mit orangefarbenen Bändern um Bäume oder Pfähle markiert. Trimm-dich-Pfade sind mit auf der Spitze stehenden Quadraten in verschiedenen Farben gekennzeichnet.
Besondere Regeln für Nationalparks und Naturreservate
In Nationalparks und Naturreservaten gelten besondere Regeln, die das Allemansrätten gewöhnlich einschränken. Im Allgemeinen ist dort das Reiten verboten - außer auf besonders markierten Pfaden oder Trails. Es kann auch Reitverbot für das gesamte Gebiet bestehen. Informationen in englischer Sprache zu den aktuellen Bestimmungen sind auf Schwarzen Brettern an den Eingängen der Nationalparks nachzulesen. Informationen zu den geltenden Bestimmungen in Naturreservaten und in der Region allgemein sind im jeweiligen Touristenbüro erhältlich.
Zu Fuß in der Natur unterwegs
Es ist erlaubt, sich zu Fuß und auf Skiern fast überall in der Natur zu bewegen. Ausgenommen sind Hausgrundstücke, Einsaaten und Schonungen sowie andere Ländereien, die dabei Schaden nehmen könnten.
Das Recht auf Hausfrieden respektieren
Alle haben ein Recht auf Hausfrieden. Daher ist es verboten, Grundstücke zu passieren oder sich auf ihnen aufzuhalten. Als Grundstück wird der Bereich angesehen, der in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses liegt. Denn die Hausbewohner haben ein Recht auf Ungestörtheit. Das Risiko zu stören ist ausschlaggebend dafür, in welcher Entfernung ein Haus passiert werden darf. Bestimmungen zu Mindestabständen gibt es nicht. Die Lage vor Ort und das eigene Urteilsvermögen entscheiden. Wenn es die Situation zulässt und Sie außer Sichtweite passieren, sind Sie auf der sicheren Seite.
Anpflanzungen und Äcker sind Tabuzonen
Es ist untersagt, Anpflanzungen oder bestellte Flächen zu betreten, die Schaden nehmen könnten. Als Anpflanzung gelten u.a. Gärten, Baumschulen, Parkbepflanzungen und Aufforstungen. Äcker mit Einsaaten sind ebenfalls verbotenes Terrain. Auch das Passieren von Heuwiesen vor der Maht ist verboten. Ist der Boden gefroren oder von Schnee bedeckt, dürfen Äcker jedoch zu Fuß oder auf Skiern überquert werden.
Allemansrätten gilt nicht auf dem Golfplatz
Das Allemansrätten ist nur dann gültig, wenn weder Schäden noch Unannehmlichkeiten verursacht werden. Daher gilt das Allemansrätten nicht auf Golfplätzen - zumindest nicht, wenn gerade Spielbetrieb ist. Und nie auf dem Green, da die Grasfläche dort viel zu empfindlich ist. Das Golfplatzgelände außerhalb von Green und Tee (der Bereich, der das Green direkt umgibt) darf dagegen passiert werden, wenn nicht gerade Spielbetrieb herrscht.
Zäune und Schilder
Das Allemansrätten besagt, dass jeder das Recht hat, sich in der schwedischen Natur aufzuhalten. Daher ist es nicht gestattet, Zäune aufzustellen oder Schilder anzubringen, um Menschen aus Bereichen auszuschließen, in denen das Allemansrätten gilt.
Behindernde Zäune
Es ist erlaubt, Zäune zu überklettern und Gatter zu passieren, um Gebiete zu erreichen, in denen das Allemansrätten gilt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Zaun dabei nicht beschädigt wird und dass man alle Gatter hinter sich schließt. Bitte schließen Sie sicherheitshalber auch Weidegatter, die bei Ihrem Eintreffen offen stehen.
Schilder
Der Grundbesitzer darf keine Schilder mit der Aufschrift "Privat", "Campen verboten" o.Ä. in Gebieten anbringen, die für Outdoor-Aktivitäten von Bedeutung sind und in denen das Allemansrätten gilt. Unzulässig sind auch Schilder, die das Gehen und Radfahren auf Privatwegen verbieten.
Keine Regel ohne Ausnahme
Der Grundbesitzer darf Schilder aufstellen, um Besucher von solchen Gebieten fernzuhalten, in denen das Allemansrätten offensichtlich nicht gilt. Dies kann an Privatgrundstücken, Anpflanzungen oder Äckern sein.

