Allemansrätten auch auf dem Wasser
Das Allemansrätten gilt auch auf dem Wasser. Es ist erlaubt, mit dem Boot an Küsten entlang, über Seen und auf Flüssen und Bächen zu fahren. Die Forderung nach Rücksichtnahme gegenüber der Umgebung gilt auf dem Wasser genauso wie zu Lande. Im Hinblick auf das empfindliche Tierleben auf den Inseln und entlang der Ufer bzw. Küsten müssen Besucher besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen.
Wasserski und Wasserscooter
In Schweden ist es allgemein verboten, Wasserscooter zu fahren - außer zu Trainingszwecken und bei Wettbewerben in bestimmten Gebieten. Es können auch lokale Verbote gegen das Wasserskifahren bestehen.
Baden, Vertäuen von Booten und Landgang
Im Allgemeinen ist es erlaubt, an Stränden bzw. Ufern, außer in der Nähe von Häusern und Ferienhäusern, an Land zu gehen, zu baden und vorübergehend anzulegen. Entscheidend ist das Risiko, die Anwohner zu stören. Besteht kein Risiko, Anwohner zu stören oder der Natur zu schaden, darf dort in der Regel 24 Stunden gezeltet oder im Boot übernachtet werden.
Ein Boot darf vorübergehend an einem Steg vertäut werden, der nicht direkt im Anschluss an ein Grundstück liegt bzw. einem Grundstück zuzuordnen ist. Eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Eigentümer des Steges nicht daran gehindert wird, seinen eigenen Steg zu benutzen. Man darf jedoch sein Boot nicht längere Zeit ohne Erlaubnis am Steg oder auf dem Gewässer eines anderen vertäut haben oder dort vor Anker liegen. Stege an Privatgrundstücken dürfen nur im Notfall benutzt oder betreten werden!
Strengere Regeln in gesetzlich geschützter Natur
In Nationalparks, Naturreservaten und anderen gesetzlich geschützten Gebieten gelten besondere Regeln. Hierbei kann es sich um Bestimmungen zum Feuermachen, Zelten und Vertäuen von Booten handeln. Viele Inseln, insbesondere in den Schären, stehen als Vogelschutzgebiete unter Schutz. Es ist verboten, dort an Land zu gehen oder sich dem Ufer auf mehr als 100 m zu nähern. Solche Bereiche sind mit gelben oder rot-gelben Schildern gekennzeichnet. Näheres dazu unter Gesetzlich geschützte Natur.
Auf den meisten Inseln an der schwedischen Ostseeküste herrscht im Sommer absoluter Leinenzwang für Hunde. Weitere Infos zur Mitnahme von Hunden nach Schweden finden Sie an anderer Stelle auf der Homepage.
Militärische Sperrgebiete
Heute haben Ausländer dasselbe Recht wie Schweden, sich in militärischen Sperrgebieten aufzuhalten. In Ausnahmefällen können bestimmte Einschränkungen vorkommen.
Rücksichtnahme auf die Fischerei
In schwedischen Binnengewässern ist die Krebspest weit verbreitet. Um eine Verbreitung in nicht betroffene Gewässer zu vermeiden, ist es wichtig, dass Kanu und Ausrüstung trocken sind, bevor sie von einem Gewässer ins andere transportiert werden, weil die Erreger durch Austrocknung absterben. An einigen belasteten Gewässern informieren Schilder über die örtlichen Bestimmungen.
Die Fischerei ist für die Bewohner der Küsten und Schären zumeist von elementarer Bedeutung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Fischereiausübung nicht stören bzw. der Ausrüstung nicht zu nahe kommen. Bestimmungen für das Sportangeln finden Sie unter Angeln und Jagen.

